Achtung Abo
Abo-Abzocker werden immer dreister. Wie BILD-Online heute berichtet, gibt es im Internet immer mehr Seiten, die auf den ersten Blick mit kostenlosen Angeboten werben und dann irgendwo, kleingedruckt und versteckt in den AGB’s oder im Fließtext die tatsächlichen Kosten benennen.
Der Verbraucher übersieht das in der Regel und tappt prombt rein in die Abo-Falle. Am Ende bekommt er für ein laues Angebot eine saftige Rechnung präsentiert.
Doch Achtung. Selbst wenn Ihnen mit Mahnbescheiden, Schufa-Einträgen oder einem Anwalt gedroht wird, solche Abzocke-Verträge sind ungültig und müssen von Ihnen nicht bezahlt werden.
Das Einzige, was Sie tun müssen ist, einen Widerspruch zu schreiben. Ein Formblatt dafür finden Sie auf der Internetseite des Verbraucherschutzes. Den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben versenden. Manchmal ist keine deutsche Adresse angegeben. In diesem Fall genügt ein Fax und eine E-Mail – wichtig dabei für Sie: Heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendereport auf jeden Fall auf.
Haben Sie das erledigt, müssen Sie nicht mehr reagieren. Selbst dann nicht, wenn Sie von dem dubiosen Unternehmen mit Mahnungen und Drohungen regelrecht überschüttet werden. Sie haben Ihrerseits die Möglichkeit, die Firma anzuzeigen. Leider sind die Aussichten auf Erfolg in diesem Falle ziemlich gering, weil sich oft ausländische Kriminelle hinter solchen Angeboten verbergen, die von der deutschen Justiz kaum dingfest gemacht werden können.
Wichtig ist also immer, gut das Kleingedruckte zu lesen. Das gilt übrigens auch bei kostenlosen Telefonsex-Angeboten. Mit Offerten, wie: kostenloser Telefonsex, billiger Telefonsex, gebührenfreier Telefonsex, oder Telefonsex zum Ortstarif sollten Sie sehr vorsichtig umgehen. Auch da lauert in den allermeisten Fällen eine Abo-Falle und damit eine saftige Rechnung!