Einkommenssteuer Tricks
Nirgendwo wird so viel geschummelt und getrickst, wie bei der Einkommenssteuer-Erklärung. Es gibt sogar Bücher, die uns ganz legale Einkommenssteuertricks verraten, damit der Fiskus uns nicht allzu viel Geld aus der Tasche zieht und wir am Ende vielleicht sogar noch etwas vom Staat zurückbekommen.
Aber Vorsicht: So mancher Trick hat sich schon als Falle herausgestellt und sollte daher auch einfach unterlassen werden, da Sie sich nur unnötigen Ärger einhandeln.
Ganz beliebt ist zum Beispiel die Verlängerung des Arbeitsweges um ein paar Kilometer, was ja am Ende in der Summe schon ins Gewicht fällt. Natürlich wissen das die Finanzbeamten auch und rechnen gern selbst den Fahtweg von der Haustür zur Arbeitsstätte nocheinmal nach. Dank Routenplaner heutzutage kein Problem.
Die Sache mit den Quittungen: Natürlich benötigen wir alle Fachliteratur. Schließlich sind wir eine bildungshungrige Nation. Doch wenn in der Steuererklärung Liebesromane und der letzte Bestseller-Krimi als Fachliterautur ausgegeben werden, fühlt sich so mancher Beamte zu Recht veralbert. Und auch die Muttertagsblumen als Bürodekoration absetzen zu wollen, ist nicht gern gesehen
Arbeitszimmer sind ja wieder absetzbar. Jedoch auch nur dann, wenn es sich tatsächlich auch um ein Arbeitszimmer handelt. Das Gäste-, Kinder- oder Esszimmer als Arbeitszimmer anzugeben, ist ein beliebter Trick, der aber schief gehen kann, denn das Finanzamt kann natürlich von Ihnen verlangen, dass Sie die Beamten zur Kontrolle in Ihre Wohnung lassen.
Auch sehr beliebt ist die Sache mit den Weiterbildungskosten, die eigentlich die Firma bezahlt hat und die dann doch als eigene Ausgaben auf der Steuererklärung erscheinen. Was Sie absetzen können, sind Wege hin und zurück, Verpflegungsmehraufwendungen oder andere Aufwendungen, die Ihnen während eines Aufenthaltes zum Zwecke der Weiterbildung entstanden sind.
Sie sammeln fleißig Bewirtungsbelege von Ihren Restaurantbesuchen und machen aus einem Privatvergnügen ein Geschäftsessen? Vorsicht, denn das Finanzamt ist sich nicht zu schade, bei potentiellen Geschäftspartnern anzurufen und den Sachverhalt zu überprüfen. Besonders dann, wenn die Rechnungsdaten sich mit Familiengeburtstagen decken.