Gefängnis wegen Abführmittel

Erfüllt das Verabreichen von Abführmitteln den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung? Offensichtlich schon – jedenfalls wenn man sie seinem Chef heimlich ins Getränk rührt.

Die Strafmaß ist relativ hart.
Dafür, dass sie ihrem Chef auf zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils eine halbe Flasche Abführmittel in eine Cola geschüttet hat, muss die Hauptangeklagte – eine Mitarbeiterin eines mittelfränkischen Unternehmens – nun für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Ein weiterer Mittäter wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Zusammen mit zwei anderen Komplizen wollten die vier ihrem Chef einen Denkzettel verpassen. Die Hauptbeklagte wohl, weil die Firmenleitung sich bei der Stellenbesetzung nicht für sie entschieden hatte. Dafür musste der neue Vorgesetzte, der nun auf ihrem Wunschposten saß bluten – oder in dem Fall mit Magenkrämpfen, Durchfall und Kreislaufproblemen ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Heimliche Attacken aus Frust auf Mitarbeiter oder Vorgesetzte passieren häufiger, als man denkt. Dabei sind zerkratzte Autos, zerstochene Reifen oder ähnliches noch kleinere Übel gemessen daran, dass in Amerika frustrierte Mitarbeiter immer häufiger zur Waffe greifen und sich für Kündigung oder Mobbing rächen.
So rastete in Alabama zu Beginn diesen Jahres eine Biologie Professorin aus und erschoss drei Menschen, weil ihre Anstellung vermutlich  nicht mehr verlängert werden sollte.

Und auch in Deutschland nimmt die Zahl der Amokläufe zu. So wurde in Ludwigshafen ein Berufsschullehrer von einem 23-Jährigen erstochen. Und die Amokläfe von Ansbach und Winnenden sind uns allen noch in wacher Erinnerung. Heute startet der Prozess gegen den Vater von Tim K., wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Urteil des größten Prozesses in der Geschichte des Stuttgarter Landgerichts wird vermutlich am 11. Januar gesprochen.

One Response to “Gefängnis wegen Abführmittel”

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