Hartz 4 oder Basisgeld?
Vielleicht sollte man das Volk abstimmen lassen, ob die Bezüge von Arbeitslosen zukünftig weiter mit Hartz IV oder mit dem Begriff Basisgeld betittelt werden. Mit der Umbenennung ginge zumindest der Bezug zu dem Mann, dem die Reform ihren Namen verdankt, verloren.
Peter Hartz, ehemaliger Betriebsrat von VW, der letztendlich über eine Sexaffäre stolperte. Man muss sich eh fragen, wie sinnig ist ist, dass eine Reform, bei der es darum geht, Menschen, die keine Arbeit haben, finanziell mit Staatsgeldern zu unterstützen, die den Namen eines Mannes tragen, der mitverantwortlich für den Missbrauch von Geldern ist. Allein diese Tatsache ist absurd.
Letztendlich ist eine Reform der Reform längst überfällig. Da geht es weniger um Hartz 4, Hartz IV oder Basisgeld. Vielmehr geht es darum, die gesamte Struktur zu hinterfragen – auf Sinnhaftigkeit, soziale Gerechtigkeit und vor allem Nachhaltigkeit.
Vielleicht wollte Ursula von der Leyen, die ja bisher den Ruf einer glaubwürdigen Reformerin besitzt, mit dem Begriff Basisgeld ja näher an die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens rücken.
Das bedingungslose Grundeinkommen ist laut Wikipedia: „ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, nach dem jeder Bürger unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss“
Viele Politiker, Unternehmer und Bürgerinitiativen machen sich bereits für das BGE stark und fordern eine ernsthafte politische Debatte darüber. Denn eins ist klar, Hartz IV ist auf Dauer für den Staat nicht finanzierbar. Und das Argument, durch ein bedingungsloses Grundeinkommen oder Bürgergeld würde man die Menschen noch weniger zur Arbeit motivieren und es würde quasi einer „Stilllegungsprämie“ gleichkommen, ist fraglich, denn eine finanzielle Gleichstellung der Menschen wird dafür sorgen, die Spaltung innerhalb der Gesellschaft zu reduzieren.